Technische u. Organisatorische Maßnahmen

TOM = Technische und Organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (Auftragsverarbeiter von Hosting-Diensten oder Zugriff auf Kundendaten)

TOM sind Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Anlage – Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)

* Zugriff auf Kundendaten nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich

* Rollenbasierte Rechtevergabe

* Protokollierung administrativer Zugriffe

* SSL-/TLS-Verschlüsselung bei Datenübertragung

* Keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne vertragliche Grundlage

* Subunternehmer nur mit DSGVO-konformer Vereinbarung

* Protokollierung von administrativen Änderungen

* Nachvollziehbarkeit von Systemänderungen

* Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers

* Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages

* Verpflichtung auf Vertraulichkeit

* Regelmäßige Datensicherungen (Backups)

* Firewall-Schutz

* Regelmäßige System-Updates

* Schutz vor Malware

* Logische Trennung von Kundendaten

* Getrennte Hosting-Umgebungen (sofern technisch möglich)